Was nichts kostet ist nichts wert (Cicero)
Die Leistungen der Rechtsanwälte und Steuerberater werden nach Gebührenverordnungen abgerechnet.
Für Tätigkeiten im Anwaltsbereich ist die Rechtsanwaltsgebührenverordnung (BRAGO) und
für die Steuerberatungstätigkeit die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) maßgebend. Dort ist die Höhe der Vergütung (Gebühr und Auslagenersatz) geregelt.
Je nach Art des erteilten Auftrags kommen
Wertgebühren,
Zeitgebühren oder
Betragsrahmengebühren
zum Ansatz.
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Pauschalvergütungen können vereinbart werden. Pauschalvergütungen werden in unserer Kanzlei vorwiegend bei Tätigkeiten im Bereich der Buchführung angewendet und setzt nach § 14 StBGebV voraus, dass die entsprechende Vereinbarung schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr getroffen wird.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot und beziffern den Kostenrahmen für Ihren Auftrag oder Ihr Anliegen.
Sprechen Sie uns an.
Guter Rat hat einen Preis
Beispiele zur Gebührenordnung
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